Whiskyverkostungen in Dresden - Verkostungen von Whisky, Rum, Tequila, Cognac und Premium Schokolade Whisky Tasting in Dresden und Radebeul

Geschichte

Zur Geschichte des Cognac

„Die Entwicklung der Anbaufläche von Wein in der Cognac-Region spiegelt die schweren Cognac-Krisen wieder. Dies wird besonders deutlich an der Flächenabnahme in den Jahren nach 1877 in Folge der Rebstockvernichtung durch die aus Amerika eingeführte Reblaus (Phylloxera).

>In dem anschließenden viertel Jahrhundert in dem die Cognac-Produzenten vollauf damit beschäftigt waren die Füße wieder auf festen Boden zu bekommen, substituierten Kornbrände, wie Whisky, und Plagiate anderer Länder, die sich auch Congac oder Kognac nannten, den zusammengebrochen Markt.

In Bezug auf den Hauptkonkurrenten Whisky wirkt die Phylloxera-Krise bis heute nach, denn der durch umgewöhnte Konsumenten gewonnene Umsatz-Vorsprung des Whisky besteht noch immer.

Das Problem der billigen und zum großteil schlechten Plagiate dagegen weckte bei den Produzenten ein Bewußtsein für qualitativ hochwertige Produkte.

Dies führte ab ca. 1900 zu dem langsamen Aufbau eines Geflechts aus Regeln und Gesetzen, welche die Qualität der Produkte mit dem Namen Cognac und den Schutz vor Fälschungen, die sich gleich nennen wollen, garantieren sollen. Dieser Prozess benötige fast ein halbes Jahrhundert.
Die Absatz-Schwierigkeiten durch den ersten Weltkrieg, steigende Luxussteuern und die amerikanische Prohibition (1920 – 1933), werden in der Anbaufläche weniger deutlich, wie der Einfluss des zweiten Weltkriegs.

Der wirtschaftliche Aufstieg Asiens in den 1970ern und 80ern mit steigender Nachfrage und der Hoffnung auf einen in China nahezu unbegrenzten Absatzmarkt unter einer Milliarde Menschen führten zu einer starken Konzentration auf das Asiengeschäft.

Doch die Hoffnungen wurden durch die wirtschaftliche Krise der Region enttäuscht und führten zur letzten schweren Cognac-Krise. Im Jahr 1972 wurden die meisten Flaschen (124 Mio.) seit der Phylloxera-Krise verkauft.“

Zum Schutz der Bezeichnung Cognac

„Die Sonderstellung für Cognac als französischem Weinbrand eigener Art wird schon seit 1909 durch französisches Gesetz begründet und im Versailler Vertrag 1919 unter besonderen Schutz gestellt.

Von dem. 1941 errichteten Bureau National Inter professionel du Cognac  wird seither eine amtliche Kontrolle und ein Bescheinigungsrecht für die Echtheit des zum Verbrauch gelangten Branntweins ausgeübt.

Seit einem am 1. I. 1954 gültig gewordenen Gesetz sind genaue Richtlinien für die Ausstellung und Einstufung von Alterszertifikaten veröffentlicht worden. Unter Nennung von Altersbegriffen wird eine strenge Einreihung dieser Bezeichnungen, wie „Dreistern”, “V.S.O.P.” usw., in das Verzeichnis des Bureau National mit den Stufen 0–5 vorgenommen.

Mit der Ratifizierung des deutsch-französischen Abkommens über den Schutz von Herkunftsangaben und Ursprungsbezeichnungen vom 7. V. 1961 sind auch für die Bundesrepublik klare Rechtsgrundlagen für Cognac geschaffen worden. Die in Frankreich für Cognac bestehenden Gesetze zusätzlich einiger namentlich aufgeführter Herkunftsbezeichnungen haben auch in der Bundesrepublik Deutschland volle Gültigkeit.

Exportierte Cognac-Marken aus dem Verzeichnis 1–3 können in der Lagerzeit den für deutschen Weinbrand im Grenzfall entsprechen. Die häufigsten Qualitätsnamen und Bezeichnungen für Cognac, die nur teilweise geschürt sind, worden besprochen.

Trotz dieser Besserung der rechtlichen Verhältnisse bleiben noch manche Unklarheiten durch die viel genauere Fassung der deutschen Begriffsbestimmung bei der Herstellung von Weinbrand gegenüber Cognac. Eine Übergangsfrist für den Staats Vertrag von 2 Jahren ergibt manche Beschränkung für eine rechtliche Verfolgung von Beanstandungen.“

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